SHARE TO CARE
Das Modell der Zukunft
Seit 2013 gewährleistet das Patientenrechtegesetz (§630 BGB, Bundesgesetzblatt 2013) in Deutschland die Aufklärung und Einbindung der Patientin oder des Patienten in den Entscheidungsfindungsprozess einer individuellen Therapie. SHARE TO CARE möchte genau diesen Ansatz unterstützen und gemeinsam mit Patientinnen oder Patienten sowie dem medizinischen Fachpersonal Shared Decision Making (SDM) in den Klinik- und Praxisalltag sowie in die Regelversorgung integrieren.